{"id":233,"date":"2016-02-03T10:15:40","date_gmt":"2016-02-03T10:15:40","guid":{"rendered":"http:\/\/locher-medien.de\/?page_id=233"},"modified":"2016-02-17T09:37:56","modified_gmt":"2016-02-17T09:37:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.locher-medien.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"<blockquote><p>\nAllgemeine Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Druckindustrie<\/p>\n<p>I. Geltungsbereich, Vertragsschluss<br \/>\nAuftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt.<br \/>\nAbweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers<br \/>\nunter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.<\/p>\n<p>II. Preise<br \/>\n1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,<br \/>\ndass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben,<br \/>\nl\u00e4ngstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei<br \/>\nAuftr\u00e4gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine<br \/>\nanderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde.<br \/>\nDie Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.<br \/>\nDie Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht,<br \/>\nPorto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.<br \/>\n2. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie\u00dflich des<br \/>\ndadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.<br \/>\nAls nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken,<br \/>\ndie vom Auftraggeber wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der Vorlage verlangt<br \/>\nwerden.<br \/>\n3. Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabz\u00fcge und \u00e4hnliche<br \/>\nVorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.<\/p>\n<p>III. Zahlung<br \/>\n1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.<br \/>\nEine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung<br \/>\noder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,<br \/>\nTeillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel<br \/>\nwerden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogew\u00e4hrung<br \/>\nangenommen. Diskont und Spesen tr\u00e4gt der Auftraggeber. Sie sind vom<br \/>\nAuftraggeber sofort zu zahlen. F\u00fcr die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,<br \/>\nBenachrichtigung und Zur\u00fcckleitung des Wechsels bei Nichteinl\u00f6sung haftet der<br \/>\nAuftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen nicht Vorsatz oder<br \/>\ngrobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last fallen.<br \/>\n2. Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt<br \/>\nwerden.<br \/>\n3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten<br \/>\nForderung aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben.<br \/>\n4. Ist die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss<br \/>\neingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse<br \/>\ndes Auftraggebers gef\u00e4hrdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen,<br \/>\nnoch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese<br \/>\nRechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der<br \/>\nBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen<br \/>\nVerh\u00e4ltnis beruhen.<br \/>\n5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem jeweiligen<br \/>\nDiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren<br \/>\nVerzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>IV. Lieferung<br \/>\n1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald<br \/>\ndie Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist.<br \/>\n2. Liefertermine sind nur g\u00fcltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt<br \/>\nwerden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best\u00e4tigung \u00fcber<br \/>\nden Liefertermin der Schriftform.<br \/>\n3. Ger\u00e4t der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist<br \/>\nzu gew\u00e4hren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom<br \/>\nVertrag zur\u00fccktreten. \u00a7 361 BGB bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n4. Betriebsst\u00f6rungen &#8211; sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines<br \/>\nZulieferers &#8211; insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer<br \/>\nGewalt, berechtigen nicht zur K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses. Die Grunds\u00e4tze<br \/>\n\u00fcber den Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n5. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und<br \/>\nStempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein<br \/>\nZur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 HGB bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen<br \/>\nForderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu.<br \/>\n6. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung<br \/>\nobliegenden Pflichten Verpackungen zur\u00fcck. Der Auftraggeber kann<br \/>\nVerpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten nach<br \/>\nrechtzeitiger vorheriger Anmeldung zur\u00fcckgeben, es sei denn, ihm ist eine andere<br \/>\nAnnahme-\/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen nur unmittelbar nach<br \/>\nAuslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung<br \/>\nund Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen tr\u00e4gt<br \/>\nder Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-\/Sammelstelle weiter entfernt als der<br \/>\nBetrieb des Auftragnehmers, so tr\u00e4gt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten,<br \/>\ndie f\u00fcr eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen w\u00fcrden. Die<br \/>\nzur\u00fcckgegebenen Verpackungen m\u00fcssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach<br \/>\nunterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer<br \/>\nberechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu<br \/>\nverlangen.<\/p>\n<p>V. Eigentumsvorbehalt<br \/>\n1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.<br \/>\n2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufm\u00e4nnischen Verkehr:<br \/>\nDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum<br \/>\nbestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein<br \/>\nEigentum. Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen<br \/>\nGesch\u00e4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der<br \/>\nWeiterver\u00e4u\u00dferung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt<br \/>\ndie Abtretung hiermit an. Sp\u00e4testens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber<br \/>\nverpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen. \u00dcbersteigt der<br \/>\nWert der f\u00fcr den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung<br \/>\ninsgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers<br \/>\noder eines durch die \u00dcbersicherung des Auftragnehmers beeintr\u00e4chtigten Dritten<br \/>\ninsoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.<br \/>\n3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender<br \/>\nWaren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB anzusehen und beh\u00e4lt<br \/>\nin jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an<br \/>\nder Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil<br \/>\nin H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschr\u00e4nkt. Das so erworbene<br \/>\nEigentum gilt als Vorbehaltseigentum.<\/p>\n<p>VI. Beanstandungen, Gew\u00e4hrleistungen<br \/>\n1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der gelieferten Ware sowie der zur<br \/>\nKorrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen. Die<br \/>\nGefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung auf<br \/>\nden Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich<br \/>\nan die Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvorgang<br \/>\nentstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen<br \/>\nFreigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers.<br \/>\n2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zul\u00e4ssig.<br \/>\nVersteckte M\u00e4ngel, die nach der unverz\u00fcglichen Untersuchung nicht zu finden sind,<br \/>\nm\u00fcssen innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemacht werden.<br \/>\n3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter<br \/>\nAusschluss anderer Anspr\u00fcche zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung<br \/>\nverpflichtet, und zwar bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte<br \/>\nEigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen fallen<br \/>\nVorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer<br \/>\nberechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle<br \/>\nverz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung<br \/>\nkann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung<br \/>\ndes Vertrages (Wandlung) verlangen.<br \/>\n4. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der<br \/>\ngesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne<br \/>\nInteresse ist.<br \/>\n5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige<br \/>\nAbweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den<br \/>\nVergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.<br \/>\n6. F\u00fcr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der<br \/>\nAuftragnehmer nur bis zur H\u00f6he der eigenen Anspr\u00fcche gegen den jeweiligen<br \/>\nZulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit,<br \/>\nwenn er seine Anspr\u00fcche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der<br \/>\nAuftragnehmer haftet, soweit Anspr\u00fcche gegen den Zulieferanten durch Verschulden<br \/>\ndes Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.<br \/>\n7. Zulieferungen (auch Datentr\u00e4ger) durch den Auftraggeber oder durch einen von<br \/>\nihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Pr\u00fcfungspflicht seitens des Auftragnehmers.<br \/>\n8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage k\u00f6nnen nicht<br \/>\nbeanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus<br \/>\nPapiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh\u00f6ht sich der Prozentsatz auf 20% und<br \/>\nunter 2.000 kg auf 15%.<\/p>\n<p>VII. Haftung<br \/>\n1. Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch vors\u00e4tzliches oder grob<br \/>\nfahrl\u00e4ssiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher<br \/>\nVertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, bei Fehlen<br \/>\nzugesicherter Eigenschaften und in F\u00e4llen zwingender Haftung nach dem<br \/>\nProdukthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br \/>\nwird nur f\u00fcr vertragstypische, vorhersehbare Sch\u00e4den gehaftet.<br \/>\n2. Es gelten die gleichen Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Haftung der Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen<br \/>\ndes Auftragnehmers.<br \/>\n3. Werden Schadensersatzanspr\u00fcche geltend gemacht, so m\u00fcssen sie innerhalb von<br \/>\ndrei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend<br \/>\ngemacht werden. Eine sp\u00e4tere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn,<br \/>\ndass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.<\/p>\n<p>VIII. Handelsbrauch<br \/>\nIm kaufm\u00e4nnischen Verkehr gelten die Handelsbr\u00e4uche der Druckindustrie (z.B. keine<br \/>\nHerausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten,<br \/>\ndie zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein<br \/>\nabweichender Auftrag erteilt wurde.<\/p>\n<p>IX. Archivierung<br \/>\nDem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datentr\u00e4ger, werden<br \/>\nnur nach ausdr\u00fccklicher Vereinbarung und gegen besondere Verg\u00fctung \u00fcber den<br \/>\nZeitpunkt der \u00dcbergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine<br \/>\nErf\u00fcllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenst\u00e4nde<br \/>\nversichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu<br \/>\nbesorgen.<\/p>\n<p>X. Periodische Arbeiten<br \/>\nVertr\u00e4ge \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Arbeiten k\u00f6nnen mit einer Frist von<br \/>\nmindestens 3 Monaten zum Schluss\u00df eines Monats gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>XI. Gewerbliche Schutzrechte\/Urheberrecht<br \/>\nDer Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausf\u00fchrung seines Auftrages Rechte<br \/>\nDritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den<br \/>\nAuftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung<br \/>\nfreizustellen.<\/p>\n<p>XII. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit<br \/>\n1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne<br \/>\ndes HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, f\u00fcr alle sich aus<br \/>\ndem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten einschlie\u00dflich Scheck-, Wechselund<br \/>\nUrkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet<br \/>\ndeutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br \/>\n2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die<br \/>\nAllgemeine Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Druckindustrie<br \/>\nWirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Stand 01\/2016<br \/>\nLOCHER Print + Medien GmbH<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Druckindustrie I. Geltungsbereich, Vertragsschluss Auftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Gegenbest\u00e4tigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. II. 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